AGB WAE Wälzlager & Antriebselemente Vertriebsgesellschaft mbH
(Stand Juli 2012)
1. Allgemeines
1.1 Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen. Bedingungen des Bestellers und abweichende Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden.
1.2 Spätestens mit Annahme unserer Waren oder Leistungen erkennt der Besteller diese Bedingungen an.
2. Angebote, Bestellungen
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Bestellers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.2 Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns die produktionsbedingte Mehrlieferung unserer Hersteller vor. Wir werden den Besteller unverzüglich informieren und auf seine Mehrvergütungsverpflichtung hinweisen.
2.3 Der Besteller übernimmt die Verantwortung für die ihm obliegenden Angaben und von ihm zur Verfügung zu stellenden Teile.
3. Lieferzeit und Teillieferung
3.1 Sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden, sind Lieferfristen und Liefertermine als annähernd zu betrachten.
3.2 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand die Firma verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
3.3 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn unsere Lieferungen oder Leistungen infolge von uns nicht zu vertretender Umstände bei den Herstellern sich verzögern, einschließlich Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Verkehrsproblemen. Ist die Erbringung der Leistung für uns in sonstiger Weise unzumutbar, sind wir unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zum Rücktritt berechtigt.
3.4 Liegt Verzug vor und gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, er lehne nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ab, und halten wir die Nachfrist nicht ein, so ist er zum Rücktritt berechtigt.
3.5 Jeder Rücktritt hat mittels schriftlicher Erklärung zu erfolgen.
3.6 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
4. Preise
Verträge kommen ausschließlich zu den in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Bedingungen, Preisen und Rabatten zustande. Es erfolgt die Berechnung des Lieferpreises zu den am Liefertag geltenden Preisen und Rabatten. Die Umsatzsteuer wird in der am Liefertag jeweils gültigen Höhe gesondert in Rechnung gestellt.
5. Versand
5.1 Der Versand erfolgt frachtfrei deutsche Empfangsstation ab einem Warenwert von größer 100,– Euro auf Gefahr des Bestellers. Expressgutmehrkosten, eventuell anfallende Nebengebühren sowie Versandkosten bei Kleinsendungen gehen zu Lasten des Empfängers. Versandvorschriften des Bestellers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
5.2 Holzkisten, Pappkartons und Einwegverpackungen werden zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
6. Zahlungsmodalitäten
6.1 Unsere Rechnungen sind sofort in voller Höhe fällig, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 Der Besteller gerät auch ohne Mahnung spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung in Verzug.
6.3 Gerät der Besteller uns gegenüber mit einer Zahlung in Verzug oder werden sonstige Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungswilligkeit oder -fähigkeit entstehen lassen, werden alle unsere Forderungen sofort ohne Abzug fällig.
6.4 Der Besteller ist zur Zurückhaltung von Zahlungen oder zur Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen nicht berechtigt, soweit diese nicht von uns anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Die Zurückhaltung bzw. Aufrechnung ist nur zulässig, wenn diese spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungszugang schriftlich durch den Besteller erklärt wird.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern, sofern nicht der Besteller hierfür nachweislich versichert ist.
7.2 Der Besteller ist zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung und Vermengung mit anderen Sachen nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsganges berechtigt.
7.3 Wird die Vorbehaltsware mit nicht uns gehörenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Sachen zur Zeit der Verarbeitung. Werden von uns gelieferte Waren mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermengt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört.
7.4 Der Besteller verwahrt das Eigentum oder das Miteigentum unentgeltlich für uns. Für die neue Sache gilt das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
7.5 Der Besteller ist unter Ausschluss anderer Verfügungen widerruflich zur Weiterveräußerung im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt im Falle der Zahlungseinstellung.
7.6 Bei Zahlungsverzug, Unsicherheit der Vermögenslage oder Verschlechterung der finanziellen Situation des Bestellers ist er auf unser Verlangen zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen.
7.7 Bei Zugriffen Dritter, z. B. im Wege der Zwangsvollstreckung, auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
8. Gewährleistung und sonstige Haftung
8.1 Für unsere Gewährleistung und sonstige Haftung wegen Lieferungs- oder Leistungsmängeln einschließlich von Falschlieferungen gelten die im Folgenden angeführten Regelungen.
8.2 Wir leisten Gewähr entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Für Eigenschaftszusicherungen haften wir nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Erklärung unserer Hersteller.
8.3 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die zurückgehen auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte, nicht von uns vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung sowie natürliche Abnutzung.
8.4 Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz des fehlerhaften Erzeugnisses oder Teils (Nacherfüllung). Beanstandete Erzeugnisse sind auf unser Verlangen zur Instandsetzung an uns einzusenden. Im Falle begründeter Mängelrügen tragen wir außer den Kosten der Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Kosten des inländischen Versandes sowie des Aus- und Einbaus. Wir haften nicht für Produktionsausfälle infolge des Anlagenstillstandes. Werden die von uns gelieferten Erzeugnisse ohne unsere Mitwirkung repariert oder verändert oder wurden Wartungs- bzw. Einbauvorschriften nicht eingehalten, erlischt unsere Gewährleistungs- und sonstige Haftung.
8.5 Ist der gelieferte Gegenstand vom Besteller infolge schuldhafter Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, insbesondere von Bedienungs- und Wartungsanleitungen, nicht vertragsgemäß verwendbar, wird keine Haftung übernommen.
8.6 Der Anspruch auf Gewährleistung und sonstige Ansprüche verjähren in 12 Monaten nach Inbetriebnahme, längstens jedoch in 15 Monaten nach Gefahrenübergang. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- und sonstigen Ansprüchen ist ohne Einfluss auf die Zahlungspflichten und -fristen. Des Weiteren gelten die Gewährleistungsfristen unserer Hersteller und Lieferanten.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Lieferungen und Leistungen ist Berlin.
WAE Wälzlager & Antriebselemente Vertriebsgesellschaft mbH
10365 Berlin, Wiesenweg 11a